Zusammenfassung des Urteils AGVE 2013 54: Verwaltungsgericht
Es geht um die Kostenregelung bei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens zum vorsorglichen Sicherungsentzug des Führerausweises. Das Verwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Kostenverteilung abhängig davon ist, wer das Verfahren veranlasst hat und in welchem Stadium es gegenstandslos geworden ist. Bei vorsorglichem Sicherungsentzug wird die Gegenstandslosigkeit oft durch die Abklärung der Fahrtauglichkeit verursacht. Die pauschale Kostenaufteilung wird korrigiert, indem die halben Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer auferlegt werden. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts erging am 18. Dezember 2013 in der Sache St. J. gegen das Departement Volkswirtschaft und Inneres.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2013 54 |
Instanz: | Verwaltungsgericht |
Abteilung: | Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht |
Datum: | 18.12.2013 |
Rechtskraft: |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE - Archiv 2013 Verwaltungsrechtspflege 345 XV. Verwaltungsrechtspflege 54 Vorsorglicher Sicherungsentzug Kostenregelung... |
Schlagwörter: | Verwaltungs; Verfahren; Sicherungsentzug; Verfahrens; Standslosigkeit; Verwaltungsgericht; Verwaltungsrechtspflege; Entscheid; Rechtsprechung; Instanz; Kostenaufteilung; Vorsorglicher; Kostenregelung; Führerausweises; Präzisierung; Beschluss; Verwaltungsgerichts; Kammer; Sachen; Departements; Volkswirtschaft; Inneres; Erwägungen; Kostenverteilung; Beschwerdeverfah-; Prüfung; Stadium; ängt |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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